Vertragsbedingungen

Vertragsbedingungen „Seminare und Lehrgänge“

Anmeldung:

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Als Anmeldegebühr wird ein Betrag von 80,- € erhoben, der auf die Lehrgangsgebühren angerechnet wird.
Die Anmeldung ist nur gültig mit Anerkennung der Vertragsbedingungen, Ihrer Unterschrift und nach Zahlungseingang der Anmeldegebühr, die innerhalb von einer Woche nach Erhalt unserer Reservierungsbestätigung erfolgt sein muss.
Wenn die Anmeldegebühr innerhalb dieser Frist nicht bei uns eingegangen ist, geben wir den reservierten Kursplatz automatisch wieder frei. Die restlichen Lehrgangsgebühren sind 14 Tage vor Lehrgangsbeginn fällig.
Beträgt die Lehrgangsgebühr weniger als 80,- €, muss die gesamte Lehrgangsgebühr bei Anmeldung bezahlt werden und gilt gleichzeitig als Anmeldegebühr.

Abmeldung:

Bei Nichtteilnahme an einem gebuchten Lehrgang gilt die Anmeldegebühr als Bearbeitungsgebühr und wird nicht rückerstattet. Bei Abmeldung ab dem 30. Tag vor Lehrgangsbeginn ist die Hälfte der Lehrgangsgebühr zu zahlen. Bei Abmeldung innerhalb einer Woche vor Lehrgangsbeginn wird die gesamte Lehrgangsgebühr einbehalten. Wenn der Teilnehmer, aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben absagt, bzw nicht teilnehmen kann, besteht kein Anspruch auf Ersatz. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Zahlung:

Sie können die Anmeldegebühr sowie die restlichen Lehrgangsgebühren in unserem Reitschulbüro bar bezahlen oder überweisen auf:
Sparkasse Karlsruhe
IBAN-Nr.: DE12 6605 0101 0108 2868 73
BIC-Code: KARSDE66XXX
Bitte nutzen Sie bei Überweisungen von Lehrgangsgebühren ausschließlich unsere o.g. Bankverbindung (Achtung: Wir haben mehrere Konten), und geben Sie im Verwendungszweck die Lehrgangsbezeichnung, den Lehrgangstermin sowie den Namen des Teilnehmers an.

Haftung und Sicherheit:

Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter und der Lehrgangsleiter schließen jede Haftung aus. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren besteht Helmpflicht. Erwachsenen ist das Tragen eines Helmes freigestellt, wird aber dringend empfohlen.

Kinder- und Jugendlehrgänge:

Der Wiesenhof ist berechtigt, Kinder und Jugendliche, die Anweisungen der Reitlehrer oder Betreuer grob mißachten und/oder Menschen oder Tiere schlecht behandeln, auf Kosten der Eltern abholen zu lassen. Die Lehrgangsgebühren werden
in diesem Fall nicht erstattet.